AGB

Klausel Nr. 1: Gegenstand

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Unternehmens JE SUIS A VELO und seines Kunden im Rahmen des Verkaufs folgender Waren: Fahrradzubehör für die Stadt.

Jede von JE SUIS A VELO erbrachte Dienstleistung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus.

 

Klausel Nr. 2: Preis

Für die verkauften Waren gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise sind vor Steuer in Euro ausgewiesen. Sie erhöhen sich daher um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz und die Versandkosten.

Das Unternehmen JE SUIS A VELO behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Es verpflichtet sich jedoch dazu, die bestellten Waren zu dem bei der Bestellungsannahme angegebenen Preis in Rechnung zu stellen.

 

Klausel Nr. 3: Rabatte und Preisnachlässe

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Preisnachlässe, die das Unternehmen JE SUIS A VELO (Firmenbezeichnung) in Anbetracht seiner Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewährt.

 

Klausel Nr. 4: Skonto

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

 

Klausel Nr. 5: Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Bestellungen erfolgt per Bankkarte.

 

Klausel Nr. 6: Zahlungsverzug

Bei Nichtbezahlung der gesamten oder eines Teils der gelieferten Ware am Tag des Erhalts muss der Käufer an JE SUIS A VELO eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zahlen.
Der am Tag der Lieferung der Ware geltende gesetzliche Zinssatz findet Anwendung.

Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate angepasst (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014).

Die Verzugszinsen werden auf den geschuldeten Betrag einschließlich Mehrwertsteuer angerechnet und laufen ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.

Zusätzlich zu den Säumniszuschlägen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, automatisch eine Pauschalentschädigung von 40 Euro für die Beitreibungskosten fällig.
Artikel 441-6, Absatz 12 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuches.

 

Klausel Nr. 7: Auflösungsklausel

Sollte der Käufer innerhalb von fünfzehn Tagen nach Anwendung der "Zahlungsverzug"-Klausel die ausstehenden Beträge nicht bezahlen, erfolgt die automatische Annullierung des Verkaufes und JE SUIS A VELO kann Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Klausel Nr. 8: Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen JE SUIS A VELO bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Preises für die verkauften Waren, Haupt- und Nebenforderungen eingeschlossen, Eigentümer derselben. JE SUIS A VELO behält sich diesbezüglich das Recht vor, die verkauften und unbezahlt gebliebenen Waren im Rahmen des Insolvenzverfahrens einzufordern, wenn gegen den Käufer eine gerichtliche Sanierung oder Liquidation eingeleitet wurde.

 

Klausel Nr. 9: Lieferung

Die Lieferung erfolgt an den auf dem Bestellschein vom Käufer angegebenen Ort. Die bei Bestellannahme angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und kann in keinem Fall garantiert werden.
Demzufolge kann ein zumutbarer Verzug bei der Lieferung der Produkte keinen Anspruch auf:
- Schadensersatzansprüche;
- die Stornierung der Bestellung durch den Käufer begründen.

Das Transportrisiko geht vollständig zu Lasten des Käufers.
Im Fall fehlender oder beim Transport beschädigter Waren muss der Käufer alle erforderlichen Vorbehalte auf dem Lieferschein der besagten Waren vermerken. Die Vorbehalte müssen des Weiteren innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden.

 

Klausel Nr. 10: Höhere Gewalt

JE SUIS A VELO kann nicht zur Haftung herangezogen werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Pflichten auf einen Fall von höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt ist in diesem Zusammenhang jedes äußere, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu verstehen.

Gesicherte Zahlung

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